Kommission
Die Kommission für Unfallverhütung (KfU) hat in Liechtenstein einen ähnlichen Auftrag wie die BfU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) in der Schweiz. Es liegt in den Aufgaben der KfU, die Regierung in allen Fragen zur Verkehrssicherheit, speziell bei der Verhütung von Verkehrsunfällen und der Verkehrserziehung, zu beraten.
Verkehrsprävention in Liechtenstein ist die wichtigste Bestrebung der KfU und dieses Ziel wird, meistens in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, während des ganzen Jahres durch diverse Kampagnen verfolgt und umgesetzt. Aber auch Kampagnen oder verschiedene Projekte von anderen Organisationen und Vereinen, die sich für die Verkehrssicherheit einsetzen, werden von der KfU unterstützt.
In der Verkehrsschulungsanlage in Schellenberg werden die jungen Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Strassenverkehr vorbereitet.
Finanzielle Unterstützung der Bevölkerung
Neben den vielen Präventionskampagnen unterstützt die KfU die Bewohner Liechtensteins in diversen Sicherheitsangelegenheiten auch finanziell. Sie übernimmt einen Teil der Kosten beim Kauf eines Velohelmes bei einem Liechtensteiner Fahrradhändler oder leistet ihren Beitrag bei der Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings bei zertifizierten Fahrsicherheitszentren.
Finanzierung der Massnahmen zur Unvallverhütung
Das Gesetz vom 25. November 1976 über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr regelt die Finanzierung der Massnahmen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr. Jeder Halter eines Motorfahrzeuges hat jährlich einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr zu leisten. Der Unfallverhütungsbeitrag beträgt höchstens 1% der Nettoprämie der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Die Regierung setzt den Beitrag mit Verordnung fest, welcher aktuell 0.75% der Nettoprämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beträgt.
Die in Liechtenstein konzessionierten Haftpflichtversicherungs-Unternehmungen erheben den Unfallverhütungsbeitrag zusammen mit der Prämie und überweisen ihn jährlich der Landeskasse.
Die Mittel aus der Spezialfinanzierung werden zur Unfallverhütung im Strassenverkehr und zur Verkehrserziehung verwendet. Die Beteiligung an Kosten für strassenbauliche und verkehrspolizeiliche Massnahmen ist ausgeschlossen.
Feste jährliche Beiträge können an Institutionen oder Organisationen ausgerichtet werden, welche sich ausschliesslich der Unfallverhütung widmen.
Beiträge im Einzelfall können an Institutionen oder Organisationen ausgerichtet werden, welche Aktionen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr und zur Verkehrserziehung durchführen, insbesondere:
a) Aktionen zur Verkehrserziehung der Kinder in- und ausserhalb des Unterrichtes;
b) Aktionen zur Information oder Ausbildung von Fahrzeugführern und Fussgängern;
c) Aktionen zur Verbesserung der Fahrtechnik von Fahrzeugführern.
Zusammensetzung
Die Kommission für Unfallverhütung im Strassenverkehr setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. In der Kommission sind die Behörden, Institutionen oder Organisationen des Strassenverkehrs und die Haftpflichtversicherungs-Unternehmungen angemessen vertreten.
Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von der Regierung auf eine Dauer von vier Jahren gewählt. Präsident ist Gino Blumenthal, Chef der Sicherheits- und Verkehrspolizei.
Peter Saler (Samariterverband)
Paul Vogt (Verkehrsclub Liechtenstein)
Heinz Felder (Automobil Club Liechtenstein und Auto-Motorrad-Touringclub Fürstentum Liechtenstein)
Gino Blumenthal (Landespolizei)
René Kaufmann (Amt für Hochbau und Raumplanung)
Donat P. Marxer (Liechtensteiner Versicherungsverband)
Mandatsdauer: Januar 2022 bis Dezember 2025
Rechtsgrundlage:
Art. 7 des Gesetzes über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr, LGBl. 1977 Nr. 3 (LR 741.81)