Kindersitze / Gurten
Informationen in Kürze
Die Regelungen über die Verwendung von Kindersitzen in Liechtenstein unterscheiden sich von jenen in der Schweiz, sind jedoch EU-konform.
Kinder bis 14 Jahre, welche kleiner sind wie 1.50 Meter müssen während der Fahrt in Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Fahrzeugen mit einer geprüften Kinderrückhaltevorrichtung gesichert sein.
Kinderrückhaltevorrichtung ist der juristische Überbegriff für verschiedene Arten von Sicherungssystemen (z.B. Babyschale, Sitzschale mit Gurt oder Fangkörper oder auch Sitzerhöhung). Im alltäglichen Sprachgebrauch spricht man von Kindersitz.
Nach hinten gerichtete Kindersitze dürfen nur mit ausgeschaltetem Front-Airbag vorne auf dem Beifahrersitz verwendet werden.
Auch nach vorne gerichtete Kindersitze dürfen teilweise nur mit ausgeschaltetem Front-Airbag vorne auf dem Beifahrersitz verwendet werden. Bedienungsanleitung beachten (siehe Symbol rechts).
Kinder jeden Alters dürfen somit unter sachgemässer Verwendung eines Kindersitzes und nach den Angaben des Fahrzeugherstellers hinten oder vorne mitgeführt werden (Bedienungsanleitung beachten). Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, die Kinder auf den Rücksitzen zu platzieren.
Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitssysteme (z. B. Oldtimer) dürfen Kinder unter drei Jahren nicht mitgeführt werden. Kinder ab drei Jahren, welche kleiner sind wie 1.50 Meter dürfen nicht auf den Vordersitzen mitfahren.
In Kleinbussen (mehr als neun Sitzplätze inkl. Fahrer/in) und Gesellschaftswagen (ausgenommen Linienverkehr) müssen Kinder ab drei Jahren die vorhandenen Sicherheitssysteme während der Fahrt benutzen. Kindersitze sind zugelassen, sofern diese ordnungsgemäss benutzt bzw. befestigt werden können.
Gewicht und Grösse entscheidend
Auf jedem Kindersitz muss eines der unten aufgeführten ECE-R Prüflabels vorhanden sein. Diese müssen entweder auf das Gewicht (Norm ECE R44/03 oder /04) oder die Körpergrösse (Norm ECE R129 i-Size) des Kindes abgestimmt sein.
Kindersitze ohne bzw. mit der alten Norm 44/01 oder /02 dürfen nicht mehr verwendet werden.
Die Norm ECE 44/03 oder /04 (Label unten links) bezieht sich auf das Gewicht (fünf Gewichtsklassen) – Für Kinder bis 9 kg dürfen nur nach hinten gerichtete Kindersitze verwendet werden.
Die Norm ECE R129 i-Size (Label unten rechts) bezieht sich auf die Körpergrösse und das Maximalgewicht – Für Kinder bis 15 Monaten dürfen nur nach hinten gerichtete Kindersitze verwendet werden.