Fahrradhelme
Das Velo oder fahrzeugähnliche Geräte sind für viele zum täglichen Begleiter geworden. Der Schutz durch das Tragen eines Helms wird vielfach unterschätzt. Zweiradfahrer ohne Helm sind allgegenwärtig. Allerdings reduziert ein Helm das Risiko von schweren Kopfverletzungen bei einem Unfall massiv. Helme sollten auch auf kurzen Strecken getragen werden. Sehr wichtig ist, dass sie gut auf dem Kopf sitzen nur so ist ein ausreichender Schutz gewährleistet. Auch sollte der Helm alle paar Jahre aufgrund der materialbedingten Alterung ersetzt werden; im Zweifelsfall den Fachhändler kontaktieren.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Daher subventioniert die Kommission für Unfallverhütung (KfU) den Kauf eines Velohelms mit CHF 50. Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Helm muss im liechtensteinischen 2-Rad-Fachhandel gekauft werden.
- Pro Person und Kalenderjahr wird 1 Velohelm subventioniert.
- Die Käuferin bzw. der Käufer muss in Liechtenstein wohnhaft sein.
- Rückerstattet werden Kosten aus dem laufenden Jahr.
- Für Kinder unter 16 Jahren erfolgt die Auszahlung auf ein Konto des/r Erziehungsberechtigten.
- Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf liechtensteinische oder Schweizer Bankkonten.
- Barauszahlungen sind nicht möglich.
Wie beantrage ich die Subvention?
Auf dem nachfolgenden Formular kann die Rückerstattung online beantragt werden. Neben den persönlichen Daten
muss auch die Kaufquittung des Velohelms an die KfU übermittelt werden. Liegt der Kaufpreis unter dem subventionierten Betrag, wird der Differenzbetrag nicht ausbezahlt. Mit einem Antrag können die Helme von mehreren Personen/Familienmitgliedern hinzugefügt werden. Beachten Sie, dass Sie die Kaufquittung bei jeder Person anhängen müssen, auch wenn es sich um die gleiche Quittung handelt.
Die Aktion gilt bis auf Widerruf.