Subventionierung von Fahrsicherheitstrainings
Was im Berufsalltag gilt, gilt auch im Strassenverkehr:
Weiterbildung lohnt sich. Denn wer sich im Strassenverkehr weiterbildet, leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Nutzen daher auch Sie das umfassende Angebot an zertifizierten Fahrsicherheitskursen für alle Fahrzeuglenkenden und profitieren Sie von einer Unterstützung bei den Kurskosten. Diese werden mit CHF 100 (Personenwagen/Lastwagen) bzw. CHF 200 (Motorrad) subventioniert.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Die Kursteilnehmerin bzw. der Kursteilnehmer muss in Liechtenstein wohnhaft sein.
- Es gibt keine Altersbeschränkung.
- Der Fahrsicherheitskurs muss vom Schweizerischen Verkehrssicherheitsrat anerkannt sein.
Wie beantrage ich die Subvention?
Auf dem nachfolgenden Formular kann die Rückerstattung online beantragt werden. Neben den persönlichen Daten
muss auch die Quittung und Teilnahmebestätigung am Kurs an die KfU übermittelt werden. Liegt der Kaufpreis unter dem subventionierten Betrag, wird der Differenzbetrag nicht ausbezahlt. Mit einem Antrag können die Fahrsicherheitstraining von mehreren Personen/Familienmitgliedern hinzugefügt werden. Beachten Sie, dass Sie die Quittungen und Teilnahmebestätigungen bei jeder Person anhängen müssen, auch wenn es sich um die gleichen Dokumente handelt.
Die Aktion gilt bis auf Widerruf.